Das
Dienstleistungspaket für Aufsichtsräte – „Think & Services“
– von Bickmann & Collegen ist eine Lösung, die es ermöglicht,
Aufsichtsratsmandate ohne Zeit- und Ressourcenprobleme und darüber hinaus
auch im Sinne der Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex
wahrzunehmen. Der Deutsche Corporate Governance Kodex liefert einen Maßstab für die Tätigkeit des Aufsichtsrats. Hier ein Auszug aus dem
Deutschen Corporate Governance Kodex:
Ø
Der
Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät den Vorstand und ist in
Entscheidungen, die von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen sind,
unmittelbar eingebunden. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die
Arbeit im Aufsichtsrat. Ø
Aufgabe des
Aufsichtsrates ist es, den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens
regelmäßig zu beraten und zu überwachen. Er ist in Entscheidungen von
grundlegender Bedeutung für das Unternehmen einzubinden. Ø
Der Aufsichtsratsvorsitzende soll mit dem Vorstand,
insbesondere mit dem Vorsitzenden bzw. Sprecher des Vorstandes, regelmäßig
Kontakt halten und mit ihm die Strategie, die Geschäftsentwicklung und
das Risikomanagement des Unternehmens beraten. (...) Ø
Der
Aufsichtsrat soll abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des
Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qualifizierte
Ausschüsse bilden. Diese dienen der Steigerung der Effizienz der
Aufsichtsratsarbeit und der Behandlung komplexer Sachverhalte. (...) Ø
Der
Aufsichtsrat kann weitere Sachthemen zur Behandlung in einen oder mehrere
Ausschüsse verweisen. Hierzu gehören u.a. die Strategie des
Unternehmens, die Vergütung der Vorstandsmitglieder, Investitionen und
Finanzierungen. Ø
Der
Aufsichtsrat kann vorsehen, dass Ausschüsse die Sitzungen des
Aufsichtsrats vorbereiten und darüber hinaus auch anstelle des
Aufsichtsrats entscheiden. Ø
Bei Vorschlägen zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern soll darauf geachtet werden, dass dem
Aufsichtsrat jederzeit Mitglieder angehören, die über die zur
ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten
und fachlichen Erfahrungen verfügen und hinreichend unabhängig sind.
(...) Ø
Jedes
Aufsichtsratsmitglied achtet darauf, dass ihm für die Wahrnehmung seiner
Mandate genügend Zeit zur Verfügung steht. (...) Ø Der Aufsichtsrat soll regelmäßig die Effizienz seiner Tätigkeit überprüfen.[...] Im
ohnehin bestehenden Zeitdruck der Aufsichtsratstätigkeit – oft neben der originären
Managementtätigkeit – können diese Ansprüche nicht immer selbst oder
mit eigenen Ressourcen aufbereitet und umgesetzt werden. Dazu
Rolf-E. Breuer (Aufsichtsratsvorsitzender der Deutschen Bank) in der Financial
Times Deutschland (11.12.2002): “Wir
werden Schwierigkeiten bekommen, die Organe so sachkundig zu besetzen, wie
der neue Corporate-Governance-Kodex das wünscht.“ Die
wachsende Bürde und Verantwortung, die auf den Aufsichtsräten laste,
sowie der wachsende Zeitaufwand mache die Besetzung von Mandaten
schwierig, wird Breuer weiter zitiert.
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