Think & Services - Dienstleistungen für den Aufsichtsrat Willkommen bei Bickmann & Collegen!


Das Dienstleistungspaket für Aufsichtsräte – „Think & Services“ – von Bickmann & Collegen ist eine Lösung, die es ermöglicht, Aufsichtsratsmandate ohne Zeit- und Ressourcenprobleme und darüber hinaus auch im Sinne der Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex wahrzunehmen.  

Der Deutsche Corporate Governance Kodex liefert einen Maßstab für die Tätigkeit des Aufsichtsrats.

Hier ein Auszug aus dem Deutschen Corporate Governance Kodex:

Ø       Der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät den Vorstand und ist in Entscheidungen, die von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen sind, unmittelbar eingebunden. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat.

Ø       Aufgabe des Aufsichtsrates ist es, den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig zu beraten und zu überwachen. Er ist in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen einzubinden.

Ø      Der Aufsichtsratsvorsitzende soll mit dem Vorstand, insbesondere mit dem Vorsitzenden bzw. Sprecher des Vorstandes, regelmäßig Kontakt halten und mit ihm die Strategie, die Geschäftsentwicklung und das Risikomanagement des Unternehmens beraten. (...)

Ø       Der Aufsichtsrat soll abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qualifizierte Ausschüsse bilden. Diese dienen der Steigerung der Effizienz der Aufsichtsratsarbeit und der Behandlung komplexer Sachverhalte. (...)

Ø       Der Aufsichtsrat kann weitere Sachthemen zur Behandlung in einen oder mehrere Ausschüsse verweisen. Hierzu gehören u.a. die Strategie des Unternehmens, die Vergütung der Vorstandsmitglieder, Investitionen und Finanzierungen.

Ø       Der Aufsichtsrat kann vorsehen, dass Ausschüsse die Sitzungen des Aufsichtsrats vorbereiten und darüber hinaus auch anstelle des Aufsichtsrats entscheiden.

Ø      Bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern soll darauf geachtet werden, dass dem Aufsichtsrat jederzeit Mitglieder angehören, die über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen und hinreichend unabhängig sind. (...)

Ø       Jedes Aufsichtsratsmitglied achtet darauf, dass ihm für die Wahrnehmung seiner Mandate genügend Zeit zur Verfügung steht. (...)

Ø       Der Aufsichtsrat soll regelmäßig die Effizienz seiner Tätigkeit überprüfen.[...]

 

Im ohnehin bestehenden Zeitdruck der Aufsichtsratstätigkeit – oft neben der originären Managementtätigkeit – können diese Ansprüche nicht immer selbst oder mit eigenen Ressourcen aufbereitet und umgesetzt werden.

Dazu Rolf-E. Breuer (Aufsichtsratsvorsitzender der Deutschen Bank) in der Financial Times Deutschland (11.12.2002):

“Wir werden Schwierigkeiten bekommen, die Organe so sachkundig zu besetzen, wie der neue Corporate-Governance-Kodex das wünscht.“

Die wachsende Bürde und Verantwortung, die auf den Aufsichtsräten laste, sowie der wachsende Zeitaufwand mache die Besetzung von Mandaten schwierig, wird Breuer weiter zitiert.

Weitere Informationen zu unserem Dienstleistungspaket für Aufsichtsräte "Think & Services" lassen wir Ihnen gern persönlich zukommen. Klicken Sie zur Angabe Ihrer Adresse und des Stichwortes „Think & Services“ bitte hier.

 

 

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