Knowledge Base Unternehmensberatung Bickmann & Collegen
Dokument-Info:
Autor: Roland Bickmann
Quelle: Handelsblatt, 12.06.2002, Nr. 110, S. 10
Themenverwandtes:
CI und Unternehmensethik
Persona Oeconomica
Emotionale und soziale Intelligenz
Home Knowledge Base Suche

Mitgegangen, mitgefangen

Am Beispiel der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Arthur Andersen wird deutlich, welche Imageschäden in weltweit organisierten Unternehmen entstehen können, wenn es den Unternehmen nicht gelingt, weltweit Verhaltensstandards zu etablieren, die geeignet sind, die immateriellen Geschäftsrisiken für den Gesamtkonzern zu minimieren. Es geht um die Sicherstellung gemeinsamen Verhaltens – neudeutsch: „corporate behaviour“.

Die Vernichtung von Enron-Akten im Andersen-Office von Houston, auf Grund der die amerikanische Staatsanwaltschaft vor einiger Zeit Anklage erhoben hat und das Urteil nun in Kürze erwartet wird, ist mitnichten ein lokales Problem: angeklagt wurde die weltweite Gesamtorganisation von Andersen mit Firmensitz in Chicago. Der Skandal lässt sich jedoch nicht einmal regional fassen, sondern belastete vielmehr die Marke "Andersen" und damit das gesamte Unternehmen. Und: Wie immer handelt es sich allenfalls um die "Spitze" eines Eisbergs.


Die eigentlichen Ursachen des Skandals liegen tiefer: Eine transnationale Organisation hat dabei versagt, im Unternehmen zentrale Werte zu verankern und hat sich damit selbst die Geschäftsgrundlage entzogen. „Werte verankern“ klingt dabei leichter gesagt als getan. Es beinhaltet die Durchsetzung von Verhaltensstandards bis zum letzten Mitarbeiter – ein schwieriges Unterfangen. Dies bezieht sich vor allem auf Werte wie Ehrlichkeit, Redlichkeit, Korrektheit und natürlich gesetzeskonformes Verhalten.

Dieses Verhalten aber ist zugleich Grundlage des Berufs gerade von Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern, da nur die Einhaltung dieser Werte ein objektives Urteil begründet. Willfährigkeit, falsch verstandene Kundenorientierung, grobe Fahrlässigkeit und schließlich sogar Käuflichkeit zerstören nicht nur den Ruf der einzelnen Beratungsgesellschaft, sondern begründen substanzielle Zweifel am Konzept der Sonderstellung vereidigter Berufe und anderer Berufe, denen die Rechtsordnung einen Sonderstatus zuweist. Dies gilt um so mehr, wenn gleichzeitig Kammern und andere Standesorgane nicht in der Lage sind, Branchenmitglieder adäquat zu kontrollieren.

Als erste Reaktion auf die Krise des Unternehmens in den Vereinigten Staaten war im Management anderer Ländergesellschaften von Andersen der Versuch zu beobachten, sich von dem Gesamtschaden territorial abzugrenzen. Mehr noch: Man versuchte durch eine außeramerikanische Fusion mit einem ebenso belasteten Unternehmen, der KPMG (man erinnere sich an den Fall Holzmann), "zu retten, was zu retten ist".

Die Gründe für das Versagen der Organisation schienen dabei weniger wichtig, Reparaturen nicht aussichtsreich, also war kollektives Fluchtverhalten das Gebot der Stunde – eine Vollfusion mit Ernest & Young unter Aufgabe des eigenen Namens und damit der zuvor aufwendig gepflegten Marke. Das hinderte die Akteure gleichwohl nicht daran, vollmundig von einer „Fusion unter Gleichen“ zu sprechen. Diese Strategie ist jedoch zum Scheitern verurteilt. Es ist, als wenn McDonald's Deutschland den Versuch unternehmen würde, sich wegen eines Lebensmittelskandals - sagen wir mal, in Japan - vom McDonald’s-Verbund loszulösen. Dies würde McDonald's Deutschland als Landesgesellschaft nicht gelingen und auch der Aufkauf von McDonald’s durch Burger King würde das Problem nicht aus der Welt schaffen. Bei Andersen ist das nicht anders zu beurteilen.


Eine Quintessenz aus den Vorgängen kann deshalb nur lauten: Der Wunsch nach Synergieeffekten in transnationalen Konzernen verlangt von jeder Konzernleitung in der Zukunft ein deutlich höheres Maß an Risikomanagement. Gerade wenn es sich um mögliche Folgen des Fehlverhaltens von Menschen in transnationalen Organisationen handelt, kann die Unternehmensführung nicht die Verantwortung dafür auf mögliche Einzelne abwälzen.

Am Beispiel von Andersen wird deutlich, dass gerade bei einem Geschäftsgegenstand, der inhärent einen ethischen Charakter hat, Internationalität äußerst schwierig zu erreichen ist im Sinne gesicherter, einheitlicher Wertestandards. Schon national lesen wir permanent über Fehltritte von Wirtschaftsprüfern – angefangen von Balsam über Flowtex bis hin zu Holzmann. Das Problem ist daher nicht die Absetzbewegung der deutschen oder europäischen Organisationen alleine, die rein gesellschaftsrechtlich betrachtet unabhängig vom US-Unternehmen sind. Und auch eine Vollfusion löst das Problem nicht. Vielmehr wird deutlich, dass das Konzernmanagement an der Garantie und Durchsetzung eines seriösen Verhaltenskodex im eigenen Konzern gescheitert ist. Es ist nicht gelungen, standesübliche Mindestanforderungen durchzusetzen.

Aber auch dieser Schritt löst letzten Endes das berufsständische Dilemma nicht. Erst wenn Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und vielleicht sogar Rechtsanwälte mit ihrer Sonderstellung in den jeweiligen Rechtssystemen Abschied nehmen von einer rein ökonomischen oder legalistischen Betrachtung des eigenen Handelns, kann neues Vertrauen wieder begründet werden. Die Größe und Internationalität heutiger Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Rechtsanwaltssozietäten verlangt daher eine adäquate Antwort auch auf der organisationskulturellen Seite. Anderenfalls ist es wohl nur eine Frage der Zeit, wann die nächste Katastrophe die Schlagzeilen diesseits und jenseits des Atlantiks füllen wird.

 


URL dieser Seite:

Home Knowledge Base vorige Seite nächste Seite Kontakt