Mitgegangen, mitgefangenAm
Beispiel der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Arthur Andersen wird
deutlich, welche Imageschäden in weltweit organisierten Unternehmen
entstehen können, wenn es den Unternehmen nicht gelingt, weltweit
Verhaltensstandards zu etablieren, die geeignet sind, die immateriellen
Geschäftsrisiken für den Gesamtkonzern zu minimieren. Es geht um die
Sicherstellung gemeinsamen Verhaltens – neudeutsch: „corporate
behaviour“. Die Vernichtung von Enron-Akten im Andersen-Office von Houston, auf Grund der die amerikanische Staatsanwaltschaft vor einiger Zeit Anklage erhoben hat und das Urteil nun in Kürze erwartet wird, ist mitnichten ein lokales Problem: angeklagt wurde die weltweite Gesamtorganisation von Andersen mit Firmensitz in Chicago. Der Skandal lässt sich jedoch nicht einmal regional fassen, sondern belastete vielmehr die Marke "Andersen" und damit das gesamte Unternehmen. Und: Wie immer handelt es sich allenfalls um die "Spitze" eines Eisbergs.
Dieses
Verhalten aber ist zugleich Grundlage des Berufs gerade von Wirtschaftsprüfern
und Steuerberatern, da nur die Einhaltung dieser Werte ein objektives
Urteil begründet. Willfährigkeit, falsch verstandene Kundenorientierung,
grobe Fahrlässigkeit und schließlich sogar Käuflichkeit zerstören
nicht nur den Ruf der einzelnen Beratungsgesellschaft, sondern begründen
substanzielle Zweifel am Konzept der Sonderstellung vereidigter Berufe und
anderer Berufe, denen die Rechtsordnung einen Sonderstatus zuweist. Dies
gilt um so mehr, wenn gleichzeitig Kammern und andere Standesorgane nicht
in der Lage sind, Branchenmitglieder adäquat zu kontrollieren. Als
erste Reaktion auf die Krise des Unternehmens in den Vereinigten Staaten
war im Management anderer Ländergesellschaften von Andersen der Versuch
zu beobachten, sich von dem Gesamtschaden territorial abzugrenzen. Mehr
noch: Man versuchte durch eine außeramerikanische Fusion mit einem ebenso
belasteten Unternehmen, der KPMG (man erinnere sich an den Fall Holzmann),
"zu retten, was zu retten ist". Die
Gründe für das Versagen der Organisation schienen dabei weniger wichtig,
Reparaturen nicht aussichtsreich, also war kollektives Fluchtverhalten das
Gebot der Stunde – eine Vollfusion mit Ernest & Young unter Aufgabe
des eigenen Namens und damit der zuvor aufwendig gepflegten Marke. Das
hinderte die Akteure gleichwohl nicht daran, vollmundig von einer
„Fusion unter Gleichen“ zu sprechen. Diese Strategie ist jedoch zum
Scheitern verurteilt. Es ist, als wenn McDonald's Deutschland den Versuch
unternehmen würde, sich wegen eines Lebensmittelskandals - sagen wir mal,
in Japan - vom McDonald’s-Verbund loszulösen. Dies würde McDonald's
Deutschland als Landesgesellschaft nicht gelingen und auch der Aufkauf von
McDonald’s durch Burger King würde das Problem nicht aus der Welt
schaffen. Bei Andersen ist das nicht anders zu beurteilen.
Am
Beispiel von Andersen wird deutlich, dass gerade bei einem Geschäftsgegenstand,
der inhärent einen ethischen Charakter hat, Internationalität äußerst
schwierig zu erreichen ist im Sinne gesicherter, einheitlicher
Wertestandards. Schon national lesen wir permanent über Fehltritte von
Wirtschaftsprüfern – angefangen von Balsam über Flowtex bis hin zu
Holzmann. Das Problem ist daher nicht die Absetzbewegung der deutschen
oder europäischen Organisationen alleine, die rein gesellschaftsrechtlich
betrachtet unabhängig vom US-Unternehmen sind. Und auch eine Vollfusion löst
das Problem nicht. Vielmehr wird deutlich, dass das Konzernmanagement an
der Garantie und Durchsetzung eines seriösen Verhaltenskodex im eigenen
Konzern gescheitert ist. Es ist nicht gelungen, standesübliche
Mindestanforderungen durchzusetzen. Aber
auch dieser Schritt löst letzten Endes das berufsständische Dilemma
nicht. Erst wenn Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und vielleicht sogar
Rechtsanwälte mit ihrer Sonderstellung in den jeweiligen Rechtssystemen
Abschied nehmen von einer rein ökonomischen oder legalistischen
Betrachtung des eigenen Handelns, kann neues Vertrauen wieder begründet
werden. Die Größe und Internationalität heutiger Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
und Rechtsanwaltssozietäten verlangt daher eine adäquate Antwort auch
auf der organisationskulturellen Seite. Anderenfalls ist es wohl nur eine
Frage der Zeit, wann die nächste Katastrophe die Schlagzeilen diesseits
und jenseits des Atlantiks füllen wird.
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